Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Unterschieden wird dabei in Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht hingegen regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitgebern und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer (z. B. Arbeitgeberverbände, Betriebsrat, Personalrat oder Gewerkschaften). Das Arbeitsrecht schützt so sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern und regelt rechtlich verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses.
Sie haben Fragen zu den Themen Kündigung, Arbeitsvertrag, Abfindung, Abmahnung, qualifiziertes Arbeitszeugnis oder zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer beziehungsweise auch als Arbeitgeber? Wir als Anwaltskanzlei sind Experten im Bereich Arbeitsrecht und verhelfen Ihnen gern zu Ihrem Recht - falls benötigt auch als Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Eine Übersicht über die häufigsten Fälle im Arbeitsrecht:
- Arbeitsvertrag
- Kündigung / Kündigungsschutz
- Abfindung
- Lohnansprüche
- qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Arbeitszeiten
- Arbeitsbedingungen
- Urlaub
- Wettbewerbsverbot
Selbstverständlich ist dies nur eine kleine Auswahl und wir beraten Sie auch gern in allen weiteren Rechtsfragen aus dem Bereich Arbeitsrecht.